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Mi(e)tmachen! Der neue Mieterrat 2026.

Anfang der 1990er Jahre wurde die Mietermitbestimmung in den Gesellschaftsvertrag des kommunalen Wohnungsunternehmens aufgenommen. Seither begleiten gewählte Vertreter:innen die Mieterschaft und agieren als Schnittstelle zur Wohnbau. Die Mieterräte, die jetzt gewählt werden, können aktiv die Zukunft der Wohnbau und aller Wohn- und Lebensräume mitgestalten!

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Angepasst an den Wahlzyklus der Kommunalwahl werden die Mieterratswahlen alle fünf Jahre durchgeführt. Für jeden der 13 Bezirke werden bis zu drei Bezirksmieterräte und ein Unternehmensmieterrat gewählt. Zusätzlich wird, für alle Bezirke gemeinsam, je eine Vertretung für Mieter:innen mit Schwerbehinderung sowie für Mieter:innen mit Migrationshintergrund gewählt, die ebenfalls Mitglieder im Unternehmensmieterrat sind. Je Mietvertrag einer Wohnung steht ein Stimmrecht zur Verfügung. 

 

Aktuell sind wir auf der Suche nach neuen Mieterräten. Bewerben Sie sich jetzt:

 

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Was läuft wann?

Infoveranstaltung am 03. Februar 2026

 

Alle interessierten Mieter:innen sind herzlich willkommen. Wir beantworten Ihre Fragen, erläutern die Struktur der Mietermitbestimmung und den Wahlablauf.

 

Bitte melden Sie sich vorab zur Infoveranstaltung bei uns an

per Mail: mieterratswahl@wohnbau-giessen.de

telefonisch: +49 (641)9777-0

oder persönlich im Kundencenter

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Jetzt mitmachen!

Bewerben Sie sich um eine Beteiligung im Mieterrat!

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Dann senden Sie uns eine Mail an mieterratswahl@wohnbau-giessen.de

Bewerbungsschluss ist der 06. Februar 2026


Wenn alle Kandidat:innen aufgestellt sind, erhalten Sie von uns Ihre Wahlunterlagen per Post. Nehmen Sie an der Wahl teil, um ihre:n Favorit:in zu wählen, damit diese Person sich künftig für die Mieterschaft in Ihrem Bezirk einsetzt.Schauen Sie sich in Ruhe die Kandidatenauswahl an und füllen Sie Ihren Stimmzettel aus. Dieser wird bis spätestens 06. März zurückgeschickt. 

grafik briefwahl.png
Stimmzettel ausfüllen.
Stimmzettel in Rückumschlag
stecken.
Wahlunterlagen an Wohnbau Gießen schicken.
Porto bezahlt Empfänger.

Aufgaben und Rechte der Mieterräte

Bezirksmieterräte

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  • wirken bei der Planung von Baumaßnahmen und Freiflächen mit

  • nehmen Stellung zu Planungen und Nutzungskonzepten für Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Wohnsituation

  • haben ein Informationsrecht über alle bedeutsamen Vorgänge, die die Belange der Gesamtheit der Mieterschaft des Bezirkes berühren und über wichtige Fragen der Wohnraumversorgung

  • vertreten die Interessen aller Mieter:innen des Bezirks gegenüber der Wohnbau

  • haben örtliche Zuständigkeit​

Der Unternehmensmieterrat

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  • vertritt die Interessen aller Mieter:innen gegenüber der Wohnbau

  • hat ein Mitbestimmungsrecht  beim Programm von Wohnungsbau, - Modernisierungen sowie von Gemeinschaftseinrichtungen

  • hat das Recht, eigene Planungen und Richtlinien vorzuschlagen 

  • kann Stellungnahme zu den wesentlichen Entscheidungen des Unternehmens, die die Belange der Mieterschaft betreffen abgeben.

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