
Mi(e)tmachen! Der neue Mieterrat 2026.
Anfang der 1990er Jahre wurde die Mietermitbestimmung in den Gesellschaftsvertrag des kommunalen Wohnungsunternehmens aufgenommen. Seither begleiten gewählte Vertreter:innen die Mieterschaft und agieren als Schnittstelle zur Wohnbau. Die Mieterräte, die jetzt gewählt werden, können aktiv die Zukunft der Wohnbau und aller Wohn- und Lebensräume mitgestalten!
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Angepasst an den Wahlzyklus der Kommunalwahl werden die Mieterratswahlen alle fünf Jahre durchgeführt. Für jeden der 13 Bezirke werden bis zu drei Bezirksmieterräte und ein Unternehmensmieterrat gewählt. Zusätzlich wird, für alle Bezirke gemeinsam, je eine Vertretung für Mieter:innen mit Schwerbehinderung sowie für Mieter:innen mit Migrationshintergrund gewählt, die ebenfalls Mitglieder im Unternehmensmieterrat sind. Je Mietvertrag einer Wohnung steht ein Stimmrecht zur Verfügung.
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Jetzt mi(e)tmachen!
Wählen Sie Ihre Favorit:innen für Ihren Bezirk.
Der Bewerbungsschluss für den Mieterrat ist vorbei und wir haben viele Bewerbungen erhalten. Vielen Dank an alle, die sich für dieses Ehrenamt gemeldet haben. Die Wahlunterlagen werden demnächst bei Ihnen eintreffen. Dann können Sie die Kandidat:innen für Ihren Bezirk sowie je eine:n Vertreter:in für die Mieter:innen mit Migrationshintergrund und die Mieter:innen mit Behinderung wählen.
Hier finden Sie unter dem Reiter Kandidaten alle, die sich für das Amt zur Verfügung stellen.
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Bis zum 06. März haben Sie Zeit, für Ihren Bezirk abzustimmen.

Stimmzettel ausfüllen.
Stimmzettel in Rückumschlag
stecken.
Wahlunterlagen an Wohnbau Gießen schicken.
Porto bezahlt Empfänger.
Aufgaben und Rechte der Mieterräte
Bezirksmieterräte
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wirken bei der Planung von Baumaßnahmen und Freiflächen mit
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nehmen Stellung zu Planungen und Nutzungskonzepten für Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Wohnsituation
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haben ein Informationsrecht über alle bedeutsamen Vorgänge, die die Belange der Gesamtheit der Mieterschaft des Bezirkes berühren und über wichtige Fragen der Wohnraumversorgung
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vertreten die Interessen aller Mieter:innen des Bezirks gegenüber der Wohnbau
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haben örtliche Zuständigkeit​
Der Unternehmensmieterrat
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vertritt die Interessen aller Mieter:innen gegenüber der Wohnbau
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hat ein Mitbestimmungsrecht beim Programm von Wohnungsbau, - Modernisierungen sowie von Gemeinschaftseinrichtungen
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hat das Recht, eigene Planungen und Richtlinien vorzuschlagen
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kann Stellungnahme zu den wesentlichen Entscheidungen des Unternehmens, die die Belange der Mieterschaft betreffen abgeben.
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