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FAQ
In jedem der 13 Bezirke werden vier Vertreter gewählt. Die Vertretung im Unternehmens- und Bezirksmieterrat wird in einem Wahlgang entschieden. Der Kandidat/die Kandidatin mit den meisten Stimmen wird in den Unternehmensmieterrat entsendet. Die folgenden drei bilden das Team Bezirksmieterrat und die nächsten zwei weiteren stehen als Nachrücker zur Verfügung.
Für die Vertretung von schwerbehinderten und ausländischen Mieter:innen wird je ein Vertreter in den UMR gewählt. Die Kandidat:innen dafür sind auf allen Stimmzetteln identisch.
Die Mieterräte werden für jeden Bezirk separat in freier und geheimer Wahl in Form einer Briefwahl gewählt. Ihre Amtszeit orientiert sich an der Kommunalwahlperiode des Landes Hessen.
Wählbar und stimmberechtigt sind Mieter:innen, die im jeweiligen Bezirk wohnen und einen Mietvertrag für ihre Wohnung mit der Wohnbau Gießen GmbH abgeschlossen haben. Je Mietvertrag ist nur eine Person wählbar und es steht eine Stimme zur Verfügung.
Mieter:innen, die bei der Wohnbau Gießen GmbH oder Wohnbau Mieterservice GmbH beschäftigt sind, können nicht für diese Ämter kandidieren.
• Er vertritt die Interessen aller Mieter:innen gegenüber der Vermieterin Wohnbau Gießen
• Mitwirken bei der Planung von Baumaßnahmen und Freiflächen
• Stellungnahme zu Planungen und Nutzungskonzepten für Gemeinschaftseinrichtungen
• Informationsrecht über alle bedeutsamen Vorgänge, die die Belange der Gesamtheit der Mieterschaft des Bezirkes berühren und über wichtige Fragen der Wohnraumversorgung
• Mitbestimmung beim Programm von Wohnungsbau und - Modernisierungen sowie von Gemeinschaftseinrichtungen
• Vorschlagsrecht für eigene Planungen
• Stellungnahme zu den wesentlichen Entscheidungen des Unternehmens, die die Belange der Mieter betreffen
Kontaktieren Sie den Wahlvorstand über mieterratswahl@wohnbau-giessen.de(mailto:mieterratswahl@wohnbau-giessen.de)
Ihr Portrait wird gemeinsam erarbeitet und für die Mieterschaft veröffentlicht. Ihr Name kommt auf den Stimmzettel Ihres Bezirks.
1. Die Mieter werden aufgerufen, sich für den Mieterrat zu bewerben. Der letzte Tag für die Bewerbung ist der 06. Februar 2026.
2. Zur Durchführung der Wahl wurde ein Wahlvorstand gebildet. Er besteht aus der Geschäftsführung und Mitarbeiter:innen der Wohnbau sowie Mitgliedern des aktuellen Mieterrates. Vorsitzende des Wahlvorstandes ist die Geschäftsführerin der Wohnbau Gießen. Sie begleiten die Wahlvorbereitung und sind verantwortlich für die Auszählung.
3. Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Jede Wohnung der Wohnbau Gießen GmbH erhält einen Stimmzettel per Post. Der Stimmzettel muss bis zum Stichtag (06. März 2026) an die Wohnbau zurückgesendet werden. Ein frankierter Rückumschlag liegt den Wahlunterlagen bei.
4. Pro Stimmzettel können maximal vier Kandidaten/innen aus einem Bezirk und je eine Vertretung für die ausländische Mieterschaft und die mit Schwerbehinderung gewählt werden.
5. Gewählt sind diejenigen Kandidaten/innen, die die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinigt haben.
6. Kommt es zu einer Stimmengleichheit, erfolgt die Entscheidung durch Losziehung durch die Vorsitzende des Wahlvorstandes.
7. Der Wahlvorstand zählt am Wahltag die Stimmen je Bezirk und für die Vertretung der ausländischen und schwerbehinderten Mieter:innen aus. Die Wahlbeteiligung wird festgestellt und die Ergebnisse protokolliert. Die Wahlergebnisse werden veröffentlicht und für alle Mieter:innen zugänglich gemacht.
Scheidet ein Mitglied der Mietervertretung infolge Auflösung des Mietverhältnisses, Amtsniederlegung oder Tod aus, so übernimmt dieses Amt der/die nächste Gewählte.
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